Willkommen im Bereich „Aktuelles“ unserer Kanzlei.
Als Interessent für unsere Dienstleistungen erwartet Sie in diesem Bereich eine breite Palette von Informationen aus den Bereichen „Steuern & Recht“.
Tagesaktuell haben wir hier für Sie wichtige News bereitgestellt. Im Archiv haben Sie über eine Suchfunktion bequemen Zugriff auf hunderte interessanter Artikel.
Infothek
Kein Anspruch auf Ceragem-Massageliege von der gesetzlichen Krankenversicherung
Eine Ceragem-Massageliege zählt nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung.
mehrVerbrauch des ermäßigten Steuersatzes durch Anwendung dieses Steuersatzes für ein früheres Veranlagungsjahr ohne Antrag des Steuerpflichtigen
Die antragsgebundene Steuervergünstigung des § 34 Abs. 3 EStG, die der Steuerpflichtige nur einmal im Leben in Anspruch nehmen kann, ist auch dann verbraucht, wenn das Finanzamt die Vergünstigung zu Unrecht gewährt hat. Dies gilt selbst dann, wenn dies ohne Antrag des Steuerpflichtigen geschieht oder ein Betrag begünstigt besteuert wird, bei dem es sich tatsächlich nicht um einen Veräußerungsgewinn im Sinne des § 34 Abs. 2 Nr. 1 EStG handelt.
mehrKeine erweiterte Gewerbesteuer-Kürzung bei Vermietung einer Lagerhalle mit Lastenaufzug und Paletten-Förderanlage
Bei einer Paletten-Förderanlage in einer zweigeschossigen Lagerhalle, in der bereits ein Lastenaufzug vorhanden ist, handelt es sich um eine Betriebsvorrichtung, deren Mitvermietung die erweiterte Kürzung gem. § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG ausschließt.
mehrAnspruch auf Hinterbliebenenleistungen nur bei Nachweis der Hinterblieben eines Wegeunfall des Geschädigten
Für die Tatsache, dass der Geschädigte am Unfalltag einer versicherten Tätigkeit nachging und er sich auf dem Heimweg von dieser Tätigkeit befand, als er tödlich verunglückte, trägt die Hinterbliebene die Beweislast. Ansonsten muss die Berufsgenossenschaft nicht zahlen.
mehrSturz bei der Aberntung eines Kirschbaums auf einer bewirtschafteten Obstwiese kann Arbeitsunfall sein
Bei einem Sturz bei der Aberntung eines Kirschbaums auf einer bewirtschafteten Obstwiese mit 48 Bäumen mit Most- und Tafelobst kann ein Arbeitsunfall anzuerkennen sein, wenn die Tätigkeit im Rahmen einer „Wie-Beschäftigung“ stattfand, es sich also nicht nur um eine reine Gefälligkeitsleistung im Rahmen der Freundschaft handelte.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.